Der Energieeffizienzklassen-Ratgeber
Alles, was Sie über Energieeffizienzklassen wissen sollten.
Die Energieeffizienzklasse gibt an, ob ein Haushaltsgerät viel oder wenig Strom bzw. Energie verbraucht, ein Haus energieeffizient beheizt wird oder ein Pkw einen geringen CO2-Ausstoß hat.
Damit Verbraucher den Durchblick über den Energieverbrauch von verschiedenen Produkten, Gebäuden und Autos bekommen, wurden EU-Richtlinien entworfen. Hersteller von Elektrogroßgeräten wie Waschmaschinen, Trocknern und Ähnlichem sind verpflichtet, das Energielabel sichtbar auf ihren Geräten anzubringen, um darüber Auskunft zu geben, welcher Klasse ihr Gerät angehört. Durch diese Kennzeichnungspflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung ist es somit ersichtlich, wie viele Ressourcen bestimmte Maschinen, Häuser und Autos verbrauchen. Aber auch andere elektrische Haushaltsgeräte wie Fernsehgeräte, Dunstabzugshauben, Staubsauger und viele mehr werden mit dem Energieeffizienzlabel ausgestattet.
Die Richtlinien wurden bereits mehrmals überarbeitet, um mit der Technik mitzuhalten, und die momentan aktuelle Version ist die EU-Richtlinie 2010/30/EU. Durch diese Transparenz soll zudem erreicht werden, dass Hersteller energiesparsamere Geräte, Pkw und Häuser kreiren, um das EU-Ziel bis 2030 die allgemeine Energieeffizienz um 20 Prozent zu steigern.
Wie sind die Energieeffizienzklassen unterteilt?
Die Unterteilung, die dem britischen und US-amerikanischen Schulbenotungssystem entlehnt wurde, wertet A als beste Note einer Geräteklasse und G als schlechteste, wobei keine neuen Haushaltsgeräte mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als C in Deutschland verkauft werden dürfen.
Energieeffizienzkasseneinteilung von Elektrogeräten
Von 1994 bis 2003 gab es innerhalb der Geräteklassen der Haushaltsgeräte die Klassifizierung von A+ bis G, 2003 bis 2010 von A++ bis G und seit 2010 gibt es die folgenden Noten:
- A+++ in Dunkelgrün = Bestnote für die höchste Energieeffizienz
- A++ in Grün
- A+ in Hellgrün
- A in Gelb
- B in Hellorange
- C in Orange = seit 2013 das schlechteste Ergebnis, dass in der EU angeboten werden darf
- D in Rot
- E, F und das katastrophalste Ergebnis G stehen nicht mehr auf dem Label, da sie nicht mehr verkauft werden dürfen.
Im Jahr 2017 fand durch das EU-Parlament eine neue Überarbeitung der Einstufung in Energieklassen statt, nach der A+++, A++ und A+ abgeschafft werden, um den Verbrauchern den Überblick innerhalb des Energieeffizienzindexes zu erleichtern. Im ersten Schritt gelten die neuen Kennzeichnungen, die nun von A bis G reichen, für Waschmaschinen, Backöfen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Leuchtmittel und Fernseher. Anfang 2020 sollten diese Geräte im Handel ausschließlich mit dem neuen Energielabel gekennzeichnet sein.
Hinweis: Bereits seit 2013 darf innerhalb der EU kein Gerät mit einer Klasse schlechter als C verkauft werden.
Wie berechnen sich Energieeffizienzklassen wie A+++?
Bei Elektrogeräten wird erst die Geräteklasse ermittelt und dann ein Referenzwert eines fiktiven Gerätes als Standard festgelegt. Das dient dem Zweck, dass nur Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte usw. verglichen werden, die sich in Größe und Ausstattung ähnlich sind, um größere Unterschiede und somit irreleitende Energiewerte zu vermeiden. Tatsächliche Geräte der gleichen Größenklasse verbrauchen dann einen Prozentanteil, dessen was das Referenzgerät verbraucht, was mehr oder weniger als 100 Prozent sein kann. Dementsprechend erfolgt die Einteilung in die jeweilige Energieeffizienzklasse, wobei A+++ die mit dem niedrigsten Energieverbrauch ist, die beispielsweise 60 Prozent weniger Strom verbraucht als die Klasse A.
Beispiel: Bei einem Geschirrspüler ist die schlechteste Energieeffizienzklasse derzeit A+. Das bedeutet, dass die Geschirrspülmaschine im Vergleich zum fiktiven Referenzgerät nur 63 bis 56 Prozent des Stroms verbrauchen darf. Bei A++ sind es 56 bis 50 Prozent und bei A+++ sogar nur weniger als 50 Prozent.
Energieeffizienzklasse-Berechnung bei Kühlgeräten
Bei Tiefkühltruhen, Kühlschränken und Kombinationen werden Nutzinhalt und Geräteklasse für die Zuordnung der Energiesparklasse herangezogen. So können schnell die jährlichen Stromkosten den erhöhten Anschaffungskosten gegenübergestellt werden und die Kaufentscheidung für ein Stromsparer-Modell fällt leicht.
Energieeffizienzklasse-Berechnung bei Heizungen
Seit 2015 muss die Energieeffizienzklasse von neuen Heizungen mittels eines Energielabels an der Anlage sichtbar gemacht werden. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist derzeit in der EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013 geregelt und gilt für Elektro-, Gas- und Ölheizkessel, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke sowie Warmwasserbereiter und Kombinationen verschiedener Heizgeräte sowie Biomassekessel. Nur Heizungsanlagen mit Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder Wärmepumpen schaffen es in die Klassen A+ und A++. Während bei Elektrogeräten die Klassen A+++, A++ und A+ einer einheitlichen „A“ bis 2020 weichen müssen, werden bei Heizungen feinere Abstufungen eingeführt. So wird es ab 2019 auch A+++ geben.
Energieeffizienzklasse-Berechnung bei Leuchtmitteln
Basis zur Berechnung der Energieeffizienz von Lampen ist seit 2013 die Lichtausbeute, also der Lichtstrom in Lumen. Die Zuordnung geschieht dann indirekt wie bei anderen elektrischen Geräten, indem man, abhängig vom Lichtstrom, zunächst den fiktiven Referenzwert berechnet. Mitberücksichtigt werden dabei die Verluste mancher Leuchtmittel durch die notwendigen Vorschaltgeräte, die den Gesamtwirkungsgrad der Lampe verringern. Zur Klassifizierung des reinen Leuchtmittels werden bestimmte Wirkungsgrade der Vorschaltgeräte angenommen und diese mit einem Korrekturfaktor, der von 1,06 bis 1,15 reicht, auf die tatsächliche Leistung der Lampe aufgeschlagen.
Probleme mit der Energieeffizienzklassen-Einteilung
Die laut Verordnung erfolgte Einteilung nach Klassen lässt allerdings innerhalb einer Klasse viel Spielraum. So sind zum Beispiel einige A+++ Geräte 51 Prozent sparsamer als das Referenzgerät und andere bis zu 80 Prozent oder mehr. Eine feinere Unterteilung würde aber zu Verwirrung bei dem Endverbraucher bzw. Kunden führen, weswegen die Einteilung nun noch weiter vereinfacht und abgespeckt wird, was zu großen Unterschieden innerhalb der Energieeffizienzklassen führt. Zudem sucht man beispielsweise bei Wäschetrocknern oftmals vergeblich nach einem Gerät der Klasse A+++.
Auch die Einteilung bei Leuchtmitteln ist problematisch, da hier die Berechnung sehr kompliziert und die Ergebnisse nicht klar sind. So haben Lampen der Klasse B einen Energieeffizienzindex (EEI) von 0,24 bis 0,6, wobei 0,6 schlechter Wert ist. Hier müssen Käufer also noch mehr aufpassen und auf den EEI achten. Je niedriger dieser ausfällt, desto weniger Strom verbrauchen die Lampen.
Ein großer Kritikpunkt, der seit der Einführung an der Auszeichnung mit dem Energielabel nagt, sind die fehlenden Kontrollmechanismen. Es gibt keine gezwungene Untersuchung durch den TÜV oder die SGS. Finden sich solche Prüfsiegel, ist dies freiwillig durch den Hersteller erfolgt. In allen anderen Fällen vergibt sich der Hersteller selbst das Energielabel. Prüfungen finden nur sporadisch und stichprobenartig statt.
Woran erkennt man ein stromsparendes Gerät sicher?
Am TÜV- oder SGS-Siegel gepaart mit dem Energielabel. Finden sich dort keine offiziellen Prüfsiegel, hilft nur ein Blick in das technische Datenblatt. Mit den Werten können Sie mit etwas Verständnis der Begriffe aus den Hersteller- oder Händlerangaben und einem Blick in die Effizienztabelle sehen, wie weit sich ein Haushaltsgerät, Leuchtmittel oder Ähnliches innerhalb einer Energieeffizienzklasse oberhalb oder unterhalb der Skala bewegt.
Welche Elektrogeräte müssen ein Energielabel tragen?
In Deutschland dürfen die folgenden Geräte nicht verkauft werden, wenn sie nicht mit dem Energielabel ausgezeichnet sind:
- Kühl- und Gefriergeräte (seit Juli 2012 müssen alle Neugeräte im Handel mindestens A+ erfüllen)
- Waschmaschinen (seit Dezember 2013 müssen Neugeräte mindestens A+ erfüllen)
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Lampen
- Raumklimageräte
- Elektrobacköfen
- Fernseher
- Staubsauger
- Dunstabzugshauben
- Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher
- Pkw
Was bedeuten die Angaben des Energielabels
- Links oben stehen Hersteller und Modellbezeichnung
- Darunter folgen die Energieeffizienzklassen mit Kennzeichnung als Pfeilbalken in den jeweiligen Farben von den Buchstaben A+++ in kräftigem Grün bis D in tiefem Rot
- Rechts davon in einem schwarzen Pfeilbalken steht die Energieeffizienzklasse des Geräts
- Im unteren Bereich des Labels stehen weitere für den Betrieb des jeweiligen Gerätetypen3342 wichtige Angaben wie: Geräuschentwicklung in Dezibel, Wasserverbrauch in Litern, Trockenwirkung Trockenwirkungsklasse, Waschwirkung, Schleuderwirkung, Saugleistung etc.
Mit welchen Geräten kann man Energiekosten sparen?
Die sparsamsten Geräte für Ihren Haushalt finden Sie in den Energieeffizienzklassen ab A aufwärts. Schon nach wenigen Jahren können Sie die Mehrkosten im Anschaffungspreis für ein Gerät der Klasse A+++ durch die Stromkostenabrechnung amortisiert haben und somit in jedem Folgejahr viel Geld sparen.
Wie sehe ich beim Onlinekauf die Energieeffizienzklasse des Produkts?
Händler und Hersteller sind verpflichtet, das Energielabel immer mit anzugeben. Das Label befindet sich daher in Katalogen oder auf den Shopseiten.
Energieeffizienz von Wohnungen, Häusern und Gebäuden
Seit 2014 müssen Besitzer und Makler von Häusern und Wohnungen einen Energieausweis für die Objekte vorweisen, der besonders die Nebenkosten transparenter machen soll. Es gibt zwei verschiedene Versionen des Bedarfs- und Verbrauchsausweises, die sich grundliegend voneinander unterscheiden. Während beim „Verbrauchsausweis“ nur der Energieverbrauch der letzten drei Jahre angegeben wird und somit stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängt, wird der „Bedarfsausweis“ aufgrund der energetischen Beschaffenheit wie den Fenstern und Dämmungen erstellt.
Wie unterteilen sich die Energieeffizienzklassen?
Wie bei Haushaltsgeräten auch werden Gebäude und Wohneinheiten in alphabetische Klassen eingeteilt. Die Skala reicht hierbei von A+ für besonders energieeffiziente Bauten bis zu H für Gebäude ohne jegliche Dämmung. Als Vergleichswert wird ein fiktives Referenzhaus herangezogen. Die Klassen A+, A und B sind Baustandard für Neubauten. Der Wert für den Energieverbrauch findet sich auf Seite zwei oder drei des Energieausweises bzw. Bedarfsausweises und ist der Wert für eine Einteilung in die Klasse.
Energieeffizienzklassen für Gebäude
Energieeffizienzklasse |
Energieverbrauch |
Geschätzter Energieverbrauch pro Quadratmeter |
A+ |
Weniger als 30 kWh/m2 |
Weniger als 2 Euro |
A |
30 bis 50 kWh/m2 |
2 Euro |
B |
50 bis 75 kWh/m2 |
3 Euro |
C |
75 bis 100 kWh/m2 |
4 Euro |
D |
100 bis 130 kWh/m2 |
6 Euro |
E |
130 bis 160 kWh/m2 |
7 Euro |
F |
160 bis 200 kWh/m2 |
9 Euro |
G |
200 bis2 50 kWh/m2 |
11 Euro |
H |
Mehr als 250 kWh/m2 |
13 Euro oder mehr |
Quelle: Verbraucherzentrale
Was sagt der Energieausweis für Mieter aus?
Für Mieter schlägt sich die Energieeffizienzklasse des Hauses oder der Wohnung in der Heizkostenabrechnung zu Buche. Gehört die Wohneinheit in eine gute Klasse, werden sich die Nebenkosten für die Heizung mit vielen gesparten Euros rechnen, was die vielleicht anfänglich etwas höhere Miete ausgleichen kann. Bei Altbauten mit schlechter Dämmung können einige Hundert Euro Heizkosten mehr anfallen, die nicht nur für ein schlechtes Raumklima mit einem Schimmelbefallsrisiko, sondern auch für einen hohen CO2-Ausstoß sorgen. Anfänglich günstigere Mieten in suboptimal gedämmten Altbauten mit alten Fenstern sind so wenig attraktiv. Auch hier sollten Sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen, der mit neuen Fenstern und einer besseren Dachdämmung in Altbauten stark zu Ihrem Wohlbefinden und dem der Umwelt beitragen kann. Eine Mieterhöhung ist nach einer solchen Sanierung allerdings normal.
Was sagt der Energieausweis für einen Käufer aus?
In der Regel ist eine Immobilie teurer, wenn Sie einer guten Energieeffizienzklasse wie A+, A oder B angehört, da hier die Dämmung von Wänden und Dach ideal ist und auch moderne Fenster verbaut sind. Wenn Sie also ein Gebäude oder eine Wohnung einer schlechteren Energieeffizienzklasse erwerben, kommen hohe Betriebskosten oder Sanierungskosten auf Sie zu. Wenn Sie das Haus sanieren, können Sie allerdings von Förderungen des Staats profitieren und so den Wert Ihrer Immobilie stark steigern, indem es in eine gute Energieeffizienzklasse aufsteigt.
Was muss ein Bauherr oder Eigentümer zu dem Energieausweis wissen?
Bei Errichtung, Sanierung, Änderung, Erweiterung und geplantem Verkauf ist nach der Energiesparverordnung ein Energiebedarfsausweis auszustellen und einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Miteigentümer unverzüglich vorzuzeigen, sonst drohen Geldbußen bis zu 15.000 Euro, die von der Bauaufsichtsbehörde verhängt werden. Das gilt für private, geschäftliche wie auch öffentliche Gebäude.
Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:
- Wohngebäude vor 1977 mit maximal vier Wohnungen, auf Grundlage des Energiebedarfs. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon vor 1977 den Standard der Wärmeschutzverordnung erfüllt haben oder nachträglich erfüllten
- Büros, Lager und Geschäftsgebäude können zwischen der Bemessungsgrundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs wählen
Wo bekommt man einen Energieausweis?
Alle für die Ausstellung eines Energieausweises berechtigten Personengruppen und Stellen für bestehende Gebäude sind in § 21 des EnEV genannt. Die Ausstellungsberechtigung für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden ist Sache der Bundesländer. Alle Energieausweise müssen bei dem Deutschen Institut für Bautechnik ((Link zu: https://www.dibt.de/de/Geschaeftsfelder/GF-EnEV-Registrierstelle.html)) kostenlos registriert werden. Wenn Sie eine Ausweisnummer brauchen, ist diese für zwischen 1 und 10 Euro kostenpflichtig erhältlich. Auch größere Kontingente kosten Gebühren.
Zur Ausstellung bei bestehenden Gebäuden sind berechtigt:
- Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete
- Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur
- Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben
- Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik, wenn sie mindestens während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach dem Studium eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die festgelegten Anforderungen entspricht oder eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung besitzen
- Personen, die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind, im Rahmen der jeweiligen Nachweisberechtigung
Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für die im ersten Punkt genannten Hochschulabsolventen.
Darüber hinaus sind laut § 29 EnEV Personen berechtigt, Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen, die:
- vor dem 25. April 2007 als Antragsberechtigte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert wurden (§ 29 Abs. 4 EnEV), oder die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustofffachhandel oder in der Baustoffindustrie und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energiefachberater im Baustofffachhandel oder in der Baustoffindustrie verfügten oder die eine Weiterbildung begonnen und später erfolgreich abgeschlossen haben
- vor dem 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben oder eine solche Weiterbildung vor dem 25. April begonnen haben und später erfolgreich abgeschlossen haben
Alle zuvor nach einheitlichen Regeln erstellten Energiepässe sind weiterhin gültig bis 10 Jahre nach Ihrer Ausstellung.
Was sagt der Energieausweis aus?
Um die Angaben zu prüfen, ist zwar Expertenwissen notwenig, aber wenn man sich auf deren Richtigkeit verlässt, geben Sie einen Überblick über den Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert des Hauses oder der Wohneinheit.
Was ist der Primärenenergiebedarf?
Der Primärenenergiebedarf gibt Auskunft über die Umweltfreundlichkeit der Energienutzung des Hauses. Bei umweltverträglichen Heizmitteln wie Holz kann der Wert gut sein, aber trotzdem hohe Kosten verursachen.
Was ist der Endenenergiebedarf?
Ein niedriger Endenergiebedarf kann durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung, eine effiziente Anlagentechnik und -steuerung erreicht werden und fußt auf einer theoretischen Berechnung.
Was ist der Energieverbrauchskennwert?
Für den Energieverbrauchswert werden die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre herangezogen und ist stark von dem Heizverhalten der Bewohner abhängig.
Förderungen für Energiesparhäuser
Wenn Sie Planen einen Neubau in Angriff zu nehmen, sollten Sie bereits bei der Planung an die Energieeffizienz denken. Gleiches gilt bei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes. Förderungen von besonders energiesparsamen Häusern sind eine attraktive Motivation, um gleich eins der folgenden Hausmodelle zu wählen:
KfW-Effizienzhaus bzw. Energieeffizienzhaus
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (DENA) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kreierten den Begriff „Effizienzhaus“ und stellt über die KfW die Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ für Bauherren bereit. Diese sind je nach Bauart in KfW 100, KfW 85 etc. gestaffelt und geben den maximalen Prozentwert des Energiebedarfs an, der dem des fiktiven Referenzhauses zur Berechnung der Energieeffizienzklasse gegenübersteht. Wobei ein KfW-100-Haus den energiesparsamsten Neubau darstellt, der am höchsten gefördert wird.
3-Liter-Haus bzw. Niedrigenergiehaus
Mit einem sogenannten Niedrigenergiehaus ist ein 3-Liter-Haus gemeint, dessen Heizölverbrauch pro Quadratmeter bei etwa 3 Liter pro m² und Jahr beträgt was 30 kWh/m2 ausmacht. Diese Häuser gehören in die Energieeffizienzklasse A.
Nullenergiehaus
Den Namen haben Nullenergiehäuser daher, dass Sie in der jährlichen Energiebilanz ein Nullergebnis einfahren. Zwar beziehen diese Häuser extern Energie, gleichen diese jedoch durch eigene Energieerzeugung durch Solar oder Kraft-Wärme-Kopplungen aus, die saisonal Strom ins Netz einspeichern. Die Gebäude sind zudem so gedämmt, dass sie nur minimale Mengen an Energie benötigen und zur Klasse A+ gehören lässt.
Passivhaus
Passivhäuser beziehen zumindest einen großen Teil ihres Energiebedarfs aus passiven Quellen wie Solar und Abwärme. Sie sind stark gedämmt und mit einer Wärmerückgewinnungsanlage der Lüftung ausgestattet. Der Energiebedarf liegt bei Passivhäusern unter 15 kWh, was sie in die Energieeffizienzklasse A+ einstuft.
Energieplushaus
Ein Energieplushaus erzeugt ein „Plus“ an Energie: Es erzeugt mehr Energie als es mit Strom, Wasser und Heizung verbraucht. Nicht verbrauchte Energie fließt in das lokale Stromnetz ein. Da hier keinerlei Ineffizienz vorliegt, führen Energieplushäuser zusammen mit dem Nullenergiehaus das Feld in der Klasse A+ an.
Energieautarkes Haus
Wie auch das Energieplushaus und das Nullenergiehaus fallen bei einem Energie autarken Haus keine externen Stromquellen ins Gewicht, aber hier wird auch keine Energie ins Stromnetz eingespeist. Diese hervorragend isolierten und gedämmten Häuser sind reine Selbstversorger, die ihre erzeugte Energie in einem elektrischen Speicher in den Sommermonaten sammelt, um sich damit in den Wintermonaten zu versorgen.
Energieeffizienzklassen von Autos
Das Energielabel bei Fahrzeugen nennt sich Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, kurz Pkw-EnVKV. Dabei geht es um die Auszeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emission von Pkws, die dem Autokäufer die Wahl eines umweltfreundlichen und sparsamen Fahrzeugs erleichtern soll. Die Anfang 2011 in Kraft getretene Regelung wurde vom Bundesrat eingeführt und soll die entsprechenden EU-Richtlinien umsetzen. Das EU-Regelwerk gibt es bereits seit 1999 und lässt den Mitgliedsstaaten viel Raum für Interpretationen, wie die Effizienz berechnet werden soll.
Wie berechnet sich das Auto-Öko-Siegel?
Um den Energieverbrauch von Pkws zu berechnen, wird das Gewicht des Fahrzeugs herangezogen. Was schwere Limousinen natürlich bevorzugt, da diese in einer anderen Klasse verglichen werden, als beispielsweise ein SMART. Auch die Ausnutzung durch die Anzahl der Sitzplätze, die je höher sie ist, desto sparsamer wird das Auto pro Kopf, wird nicht berücksichtigt. Wird in Deutschland ein Neuwagen verkauft, dessen CO2-Ausstoß das Maximum von 160 g/km übersteigt, werden für den Händler Strafzahlungen fällig.
Problematik bei beim Auto-Energielabel
Wie kommt es, dass ein sparsamer Kleinwagen in der gleichen Energieeffizienzklasse eingestuft ist, wie ein Sportwagen oder Geländewagen, fragen sich viele und die Frage ist berechtigt. Hier wurde sehr zu Freude deutscher Autohersteller und Händler Apfel mit Birne verglichen und die Werte nur auf das Gewicht des Pkw und den im Verhältnis dazu stehenden CO2-Ausstoß bezogen.
Wie wird die Energieverbrauchseffizienz bei Pkw berechnet?
Der Referenzwert errechnet sich mit dem Referenzwert in CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer eines fiktiven Fahrzeugs = 36,59079. Die Formel lautet dann:
36,59079 + 0,08987 x Masse (Gewicht) des Autos
Was zeigt das Pkw-Label an?
Die Skala bei dem CO2-Effizienzlabel reicht von A+ bis G und ist wie das Energieeffizienzlabel der Elektrogeräte farblich mit Grün für besonders sparsame Pkw bis Rot bei CO2-Schleudern und Spritschluckern gekennzeichnet. Ebenfalls auf dem Label finden sich die Marke, Modell, PS, Kraftstoffverbrauch etc. Rechts daneben findet sich in einem schwarzen Pfeilbalken die CO2-Effizienzklasse des Fahrzeugs.Die Energieeffizienzklassen-Auszeichnung ist bei einem Neuwagenkauf Pflicht für den Händler.
Wie ist das Pkw-Energieeffizienzlabel aufgebaut?
Im oberen Bereich finden sich Angaben zu:
- Automarke
- Modell
- Leistung in PS
- Kraftstoff
- anderem Energieträger
- Masse – also Gewicht – des Pkw
- Im Mittelteil stehen der Kraftstoffverbrauch kombiniert, innerorts und außerorts, die CO2-Emission und der Stromverbrauch
- Darunter finden Sie die Energieeffizienzklassen von A+ bis G und rechts daneben die Energieeffizienzklasse des betreffenden Pkws
- Im unteren Bereich des Labels finden sich die angenommenen Kraftstoffkosten und CO2-basierte Kfz-Steuer pro Jahr.
Was müssen Autohändler und Hersteller angeben?
Hersteller und Händler müssen beim Kauf oder Leasing von Pkws genaue Angaben über die folgenden Werte geben:
- Kraftstoffverbrauch in Litern pro 100 Kilometer (Benzin oder Diesel)
- CO2-Emission des Fahrzeugs in Gramm pro Kilometer
- Stromverbrauch bei Elektrofahrzeugen in Kilowattstunde pro 100 Kilometer
- Erdgas- oder Biogasverbrauch pro Kubikmeter pro 100 Kilometer oder Kilogramm pro 100 Kilometer
Was sagt das Pkw-Label „Pkw-EnVKV“ aus?
Es gibt neben den Angaben über PS und Verbrauch an Kraftstoff in erster Linie Auskunft über den CO2-Ausstoß im Verhältnis zum Gewicht des Fahrzeugs. Durch die Dieselskandale wird derzeit an einer effektiveren Berechnungsmethode gesucht, da Dieselfahrzeuge durch ihr höheres Gewicht trotz Schadstoffausstoß im Verhältnis sehr günstig abschneiden, was gegen den Sinn des Labels spricht. Bei Elektroautos und Hybriden findet sich hier der Stromverbrauch.
Fazit zu den Energieeffizienzklassen
Während das Label bei Elektrogeräten tatsächlich sehr nützlich ist und dem Käufer schnell vor Augen führt wie hoch der Energiebedarf eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine ist, ist der Sinn bei Pkws aufgrund der groben und unfairen Berechnung nicht ersichtlich. Bei Heizungen und Häusern ist der Energieausweis sehr informativ und kann beim Erwerb ein ausschlaggebender Faktor sein.